Mitglied werden
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Fragen zur Mitgliedschaft
Was bietet eine Mitgliedschaft?
Der BvdH vertritt die gemeinsamen Interessen der deutschen Hochzeitsdienstleister. Er bietet seinen Mitgliedern eine gemeinsame Plattform zum Austausch und zur Wahrnehmung der Brancheninteressen gegenüber Gesellschaft und Politik. Neben einem starken Netzwerk wird der BvdH zukünftig eine Anlaufstelle für Hilfestellung bei rechtlichen und unternehmerischen Fragen sein und die Mitglieder durch ein breitgefächertes Angebot unterstützen.
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied können alle in der Hochzeitsbranche tätigen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie andere Vereine der Hochzeitsbranche werden, die die Ziele des BvdH unterstützen. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen (z.B. e.V., UG, GmbH, AG) oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR, ohG, KG), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unternehmer und Vereine, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, und andere mit einem Interesse an der Hochzeitsbranche können die Fördermitgliedschaft beantragen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Beitrag im BvdH wird in der jährlichen Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschlossen. Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft wurde das Jahr 2021 auf 60,00 EUR unter jährlicher Zahlungsweise festgesetzt, für das Jahr 2022 gilt der reguläre Jahresbeitrag von 120,00 EUR.
Der Beitrag für 2021 wird mit Rechnungstellung fällig und per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Über den elektronischen Versand der Rechnung informiert der BvdH rechtzeitig per E-Mail.