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Online-Beitritt

    Hiermit beantrage ich den Beitritt als
    ordentliches MitgliedFördermitglied zum BvdH


    Angaben zum/zur Unternehmer/in







    *Wenn nicht zur Hand, bitte als Antwort auf die Eingangsbestätigung per E-Mail zusenden.


    Ansprechperson im Unternehmen





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    Ermächtigung zur Beitragserhebung als SEPA-Lastschriftmandat

    Die Gläubigeridentifikationsnummer & Mandatsreferenz werden separat mitgeteilt

    Hiermit ermächtige ich den Bundesverband der Hochzeitsdienstleister widerruflich, die von dem/der Unternehmer/in nach der Satzung zu entrichtenden Vereinsbeiträge bei Fälligkeit von dem folgenden Konto mittels Lastschrift einzuziehen:



    Zugleich weise ich das Kreditinstitut an, die vom Bundesverband der Hochzeitsdienstleister auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat:

    Die Vorabinformation über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch die an die Vereinsmitglieder per E-Mail grundsätzlich 14 Tage vor Belastung gerichtete Beitragsrechnung. Hierbei werden Zahlungsbetrag, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung sowie die oben genannte Gläubigeridentifikationsnummer mitgeteilt. Die Mandatsreferenznummer wird in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

    Die im SEPA-Mandat erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich zur Durchführung der SEPA-Lastschrift verwendet. Die Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO, werden auf der Internetseite des Bundesverbands der Hochzeitsdienstleister bereitgestellt.

    Fragen zur Mitgliedschaft


    Was bietet eine Mitgliedschaft?

    ​Der BvdH vertritt die gemeinsamen Interessen der deutschen Hochzeitsdienstleister. Er bietet seinen Mitgliedern eine gemeinsame Plattform zum Austausch und zur Wahrnehmung der Brancheninteressen gegenüber Gesellschaft und Politik. Neben einem starken Netzwerk wird der BvdH zukünftig eine Anlaufstelle für Hilfestellung bei rechtlichen und unternehmerischen Fragen sein und die Mitglieder durch ein breitgefächertes Angebot unterstützen.


    Wer kann Mitglied werden?

    Ordentliches Mitglied können alle in der Hochzeitsbranche tätigen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie andere Vereine der Hochzeitsbranche werden, die die Ziele des BvdH unterstützen. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen (z.B. e.V., UG, GmbH, AG) oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR, ohG, KG), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Unternehmer und Vereine, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, und andere mit einem Interesse an der Hochzeitsbranche können die Fördermitgliedschaft beantragen.

    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.  


    Was kostet die Mitgliedschaft?

    Der Beitrag im BvdH wird in der jährlichen Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschlossen. Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft wurde das Jahr 2021 auf 60,00 EUR unter jährlicher Zahlungsweise festgesetzt, für das Jahr 2022 gilt der reguläre Jahresbeitrag von 120,00 EUR.

    Der Beitrag für 2021 wird mit Rechnungstellung fällig und per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Über den elektronischen Versand der Rechnung informiert der BvdH rechtzeitig per E-Mail.